Sehr geehrte Gäste, liebe Truckerinnen und Trucker,
Ab dem 09.11.2020 dürfen Fahrer, die bei uns übernachten, im Restaurant essen. In unserem Restaurant bieten wir Ihnen eine üppige und abwechslungsreiche Auswahl an Speisen an. Hier ist für jeden Geschmack etwas Leckeres dabei. Verschaffen Sie sich bereits hier einen Überblick über unser Angebot: Speisekarte.
Darüber hinaus servieren wir Ihnen täglich ein frisch zubereitetes Frühstück – egal ob süß oder herzhaft, schnell oder ausgiebig: Frühstückskarte.
Ein ganz besonderes Schmankerl ist unsere „Futtern wie bei Muttern“-Wochenkarte: Täglich wechselnde, deftige Gerichte, so wie sonst nur zu Hause bei Muttern. Jeden Dienstag und Donnerstag gibt es zusätzlich ofenfrische Schweinshaxe: Wochenkarte – Futtern wie bei Muttern.
Neben unserem täglichen Restaurantbetrieb sind wir außerdem für Ihre privaten Feste und Feierlichkeiten gerne für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an. Wir erstellen Ihnen gerne ein für Sie passendes Angebot.
Auch ein Catering bei Ihnen zu Hause ist für uns kein Problem. Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich sorgt für einen reibungslosen Ablauf und lässt keine Wünsche offen.
Das gesamte Restaurant-Team wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und guten Appetit.
Wir bedanken uns für Ihren Besuch und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.
Familie Markus Jayme und Team
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen) können verarbeitet werden, z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Wir teilen die Daten auch mit Dritten. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen) können verarbeitet werden, z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Wir teilen die Daten auch mit Dritten. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.